Allgemeine Geschäfts- & Mietbedingungen

Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Lokalität / des Grundstücks – im Folgenden „Vermieter“ – genannt. Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten und das Gelände von “Fünfhausen”, Bockwitzer Dorfstraße 8, 04680 Colditz OT Bockwitz, auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten und das Gelände auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen entstehen, haften die dafür zuständigen Personen, Gemeinden bzw. Unternehmen.

 

1. Mietpreise & Kosten des Widerrufs

Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gilt die Preisliste, die wir unter www.iso-land.de bereitstellen. Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut unserer Preisliste berechnet. Zusätzliche Kosten für Strom und Nutzung von Requisiten, Beleuchtungstechnik (falls vorhanden) oder Möbelstücken entstehen nicht. Heizkosten werden außerhalb der Saison (aktuell 01.05. bis 15.10.) entsprechend Absprachen und Preislisten berechnet. Bei Stornierung / Widerruf innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor Anmietung / zu zahlender Anteil der Mietgebühren
30 bis 7 Tage: 25%
7 Tage bis 24h: 50%
innerhalb von 24h: 90%
Stornierungkosten werden anteilig oder ganz erlassen, wenn der stornierte Termin erneut durch andere Mieter belegt wird.

 

2. Zustand der Mietsache

Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

 

3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust

Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Vermieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

 

4. Identifikation des Mieters

Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

 

5. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios / der Film- & Fotolocation gelten die Preise, die zum Mietzeitpunkt in der Preisliste veröffentlicht waren. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit den beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet. Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist sofort fällig. Die Bezahlung kann am gemieteten Tag in bar oder per Vorkasse erfolgen.

 

6. Fotografieren außerhalb des Geländes

Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen und auf dem Gelände zu erstellen. Außerhalb des Geländes können wir keine Erlaubnis erteilen.

 

7. Schäden bei Mietbeginn

Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.

 

8. Eigene Verantwortung & Gefahr

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume, Gegenstände und des Geländes auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume, Gegenstände und Gelände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt. 

 

9. Haftung

Das vermietete Grundstück mit all seinen Räumlichkeiten bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung der Räume vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Grundstücks. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte und Räume durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Hintergründe, Lichttechnik, Stative – falls vorhanden) ist in der Mietgebühr enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameras und Objektive) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.

 

10. Höhere Gewalt

Können Räume und Grundstück aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch Unwetter) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

 

11. Freigabe zur Veröffentlichung / Locationrelease

Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten und des Grundstücks dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen und Filmern die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten oder das Grundstück enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

 

12. Aufnahmebereiche / Freizügige Aufnahmen

Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen und auf dem Grundstück untersagt. Bei Mißachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.

 

13. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen

Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter / Schließer für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. das Grundstück umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

 

14. Gültigkeit und Gerichtsstand

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.

 

15. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.

Stand: Juni 2018